Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Iffezheim
Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Iffezheim
TOP 1.6 der Gemeinderatssitzung vom 03.04.2023
Stellungnahme der CDU-Fraktion
(Bertold Leuchtner, Fraktionsvorsitzender, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
verehrte Kolleginnen und Kollegen im Ratsgremium,
Sehr geehrte Damen und Herren der anwesenden Bürgerschaft und der Öffentlichkeit.
Wir sind in der heutigen Gemeinderatssitzung aufgerufen den Haushaltsplan 2023 unserer Gemeinde mit einem ordentlichen Ergebnis von minus EUR 705.250 zu beschließen.
Dazu kommen noch die Wirtschaftspläne 2023 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit einem jeweils geplanten ausgeglichenen Betriebsergebnis von Null.
Die Planung des Gemeindehaushalts 2023 mit einem ordentlichen Ergebnis von rund minus TEUR 705 ist naturgemäß zunächst alles andere als erfreulich. Das gilt umso mehr, als wir auch in den vergangenen Jahren mehrfach mit einem negativen Ergebnis planen mussten.
Gute wirtschaftliche und konjunkturelle Rahmenbedingungen und eine sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel hatten dann aber dazu geführt, dass wir in der Endabrechnung bzw. bei den vorläufigen Zahlen positive Ergebnisse erwarten durften.
So hatten wir für das Jahr 2021 mit einem Minus von TEUR 1.050 geplant und erwarten aktuell ein Rechnungsergebnis von ca. + TEUR 1.100 und für das Jahr 2022 lag der Plan bei minus TEUR 978 und die aktuelle Ergebniserwartung liegt bei einer schwarzen Null. Die aktuellen konjunkturellen Aussichten sind allerdings stark getrübt, so dass es nicht leicht werden wird, diese Ergebnisverbesserungen gegenüber dem Plan für das Jahr 2023 ebenfalls zu realisieren.
Auch Nachbargemeinden in unserer Region und generell viele Kommunen planen aktuell defizitäre Haushalte. Das wird uns im Gemeinderat und in der Verwaltung hoffentlich weder wirklich beruhigen noch davon abhalten, für die Zukunft ausgeglichene Haushalte anzustreben und für dieses Ziel nach Lösungen zu suchen.
Die CDU-Fraktion hatte bereits in den vergangenen Jahren von der Verwaltung Strukturdaten zu ausgewählten Schlüsselpositionen des Haushalts für die Zeit ab Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts seit 2010 angefordert, welche die Verwaltung dankenswerter Weise jährlich fortschreibt. Diese Daten zeigen, dass wir strukturelle Kostensteigerungen haben, die auf Dauer kein kommunaler Haushalt ohne eine Verbesserung der Einnahmenseite ausgleichen kann.
Die wesentlichen Kostenpositionen in diesem Zusammenhang möchte ich zur Verdeutlichung hier nochmals nennen:
1. Steigende Personalkosten, bedingt durch Tariferhöhungen und ebenso auch durch bewusste Personalaufstockungen, die nach Überzeugung des Ratsgremiums erforderlich waren, damit unsere Verwaltung schlagkräftig und in die Lage versetzt bleibt, alle Aufgaben der Daseinsvorsorge für unsere Gemeinde mit der gebotenen Intensität und Zuverlässigkeit zu bewältigen.
2. Steigende Abschreibungen in Folge der getätigten immensen Investitionen in die vielfältige Infrastruktur unserer Gemeinde.
3. Die Kosten der Gemeinde für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten in diesem Zeitraum sind von TEUR 493 auf TEUR 1.638 angestiegen. Das ist eine Steigerung um TEUR 1.145 oder rund 232%. Die im laufenden Jahr verbesserten Zuwendungen führen hier nur zu einer geringen Entlastung.
Die Tatsache, dass die Kommunen auf diesen Mehr-Kosten, die von der seit August 2013 eingeführten Kindergartenplatzgarantie für die unter 3-jährigen Kinder wesentlich verursacht sind vom Bund und vom Land sitzen gelassen werden, bleibt ein Ärgernis.
Es ist weiterhin erforderlich, dass die „kommunale Familie“ hier den Druck auf die Politik massiv erhöht, um die die künftigen Haushalte vernünftig in den Griff zu bekommen.
Bei der Beurteilung des geplanten Haushalts 2023 ist zu berücksichtigen:
1. dass die Verwaltung machbare Einsparungen bereits umgesetzt hat, soweit diese nicht durch bestehende Strukturen vorgegeben sind.
2. dass der Haushaltsplan die vorsichtig angesetzten Steuerschätzungen des einschlägigen Haushaltserlasses berücksichtigt. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde sind mit der gebotenen Vorsicht geplant und beinhalten daher noch Reserven mit Luft nach oben.
3. dass die Verwaltung, auch mit dem Ziel einer weitestmöglichen Konsolidierung des Haushalts, Gebührensätze für die Bereiche:
- Frischwasser und Abwasser
- Bestattungswesen
- Kernzeitbetreuung
- Verwaltungsgebühren
bereits im zurückliegenden Jahr und teilweise auch aktuell neu kalkuliert und Gebührensätze verursachungsgerecht angepasst hat.
4. dass die Verwaltung, als weitere flankierende Maßnahme, bereits in den beiden zurückliegenden Jahren Steuererhöhungen im Rahmen der Haushaltsberatung eingebracht hat, die entsprechend beschlossen wurden. Davon betroffen waren mit der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und der Hundesteuer alle Steuern, welche die Gemeinde erhebt. In der gegebenen Situation waren diese Maßnahmen, die zu einer solidarischen Lastentragung in der Gemeinde beitragen sollten, unumgänglich und waren deshalb auch von einem großen Konsens getragen.
Vor dem Hintergrund der in den beiden vergangenen Jahren erfolgten Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmenseite, ist es nachvollziehbar und richtig, dass die Verwaltung im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatung keine weiteren Erhöhungen bei den Hebesätzen eingebracht hat.
Oberstes Prinzip und Ziel des neuen kommunalen Haushaltsrechts ist die Generationengerechtigkeit. Deshalb wird von den Kommunen ein nachhaltiges Wirtschaften mit dem Ziel der Erhaltung der Ressourcen für nachfolgende Generationen gefordert.
Dafür müsste die Gemeinde die Abschreibungen und damit den Werteverzehr im gesamten Anlagevermögen verdienen und infolgedessen zumindest ein nachhaltig ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Wenn das gelingt, lässt sich, zumindest in Höhe der Abschreibungen, auch ein eventuell erforderlicher Kapitaldienst für eine notwendige Schuldenaufnahme darstellen. Davon sind wir aktuell, trotz der zurückliegenden Steuererhöhungen und Gebührenanpassungen, aus den bekannten Gründe, leider immer noch deutlich entfernt.
Für die CDU-Fraktion ergeben sich dadurch folgende Konsequenzen:
1. Es ist weiter mit Nachdruck auf eine sparsame Ausgabenbewirtschaftung zu achten.
Das hört sich zwar wenig griffig und konkret an, muss aber trotzdem ständig beachtet werden, auch wenn das unser strukturelles Grundproblem nicht lösen wird.
2. Am 21. und 22. Oktober 2022 hat sich der Gemeinderat im Rahmen einer Klausurtagung, wie von uns in der Vergangenheit eingefordert, mit der Problematik unseres strukturellen Haushaltsdefizits befasst. Es bleibt weiterer Handlungsbedarf zu analysieren und notwendige Priorisierungen sind zu beraten und zu definieren.
Als vorläufiges Ergebnis aus der Klausurtagung könnte man zusammenfassen:
Unsere strukturellen Defizite sind nicht verursacht durch schlechtes Wirtschaften der Gemeinde und betreffen nahezu alle Kommunen. In den beiden zurückliegenden Jahren haben wir, durch maßvolle Erhöhungen bei Gebühren und Hebesätzen, trotzdem die unumgängliche Verbesserung der Einnahmenseite vorgenommen. Deshalb wären aktuell weitere, schmerzhafte Maßnahmen eher eine Überreaktion und deshalb nicht sinnvoll.
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2022 hatten wir bereits auf einen, aus unserer Sicht, bestehenden Beratungsbedarf hingewiesen, den ich an dieser Stelle nochmals aufnehmen möchte.
Die jährlichen Einnahmen aus der Kiespacht erreichen mit erfreulichen TEUR 700 im Haushaltsplan 2023 eine Größenordnung, ohne die ein halbwegs erträgliches ordentliches Ergebnis gar nicht erreichbar wäre.
Aktuell „verbrauchen“ wir diese Einnahmen aus der Kiespacht zur Deckung der laufenden Ausgaben im Haushalt, wohl wissend, dass mit diesen Einnahmen ein Flächen- und Substanzverzehr einhergeht, der nicht umkehrbar sein wird.
Wir halten es deshalb für dringend erforderlich, dass wir diese Einnahmen, wenigstens zum Teil, dafür verwenden, Einnahmen in der Zukunft zu generieren. Wenn wir das haushaltsrechtliche Gebot der Generationengerechtigkeit ernstnehmen, müssen wir dafür sorgen, dass auch die nächste Generation Folgeeinnahmen erzielen kann.
Als mögliche Maßnahme hatten wir vorgeschlagen, die Gemeinde möge aus den Kiespachteinnahmen einen gewissen Anteil, im Rahmen eines „Zukunftsfonds“ in regenerative Energien investieren.
Damit könnten Einnahmen in der Zukunft generiert werden und zugleich wäre damit eine Verbesserung der Co2-Neutralität der Gemeinde verbunden.
Über Grundsatzdiskussionen hinaus, sind wir bei diesem Thema bisher leider nicht gekommen. Hierzu sollten wir im Jahr 2023 unbedingt konkretere Schritte und Planungen anstreben.
Wie in den vergangenen Jahren sehen wir außerdem Defizite bei dem Projekt der naturnahen Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen zum Beispiel mit Blumenwiesen. Das Naturschutzgesetz des Landes fordert mindestens 20% der gemähten öffentlichen Grünflächen als ökologisch hochwertige Blühflächen zu pflegen. Hier ist noch viel Potenzial zum Sparen und zum Gestalten gleichermaßen. Aktuell leisten wir uns hier einen jährlichen Aufwand von rund TEUR 470, dazu kommen dann noch einige zigtausend EUR für die Pflege des sogenannten „Straßenbegleitgrüns“!
Dieser Haushalt umfasst weiterhin nicht nur die kommunalen Pflichtaufgaben einschließlich der umfassenden Daseinsversorge für unsere Bürger, sondern ungeschmälert auch eine Vielzahl von sogenannten Freiwilligkeitsleistungen mit nicht unerheblichen Kosten in monetärer Form und in Form von Sachzuwendungen. Die Gemeinde fördert hier die Jugend und die Senioren sowie das vielfältige und hochwertige Vereinsleben im Ort.
Das ist bemerkenswert, in Anbetracht der erläuterten Haushaltsdaten. Es entspricht aber auch dem Verständnis des Ratsgremiums zu der Frage was unseren Heimatort lebens- und liebenswert macht und was uns dies Wert sein sollte.
Die kontinuierliche Sanierung unserer Infrastruktur ist ein wesentlicher Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die deshalb nicht vernachlässigt werden darf. Die in der mittelfristigen Finanzplanung reduzierten Volumen und Projekte im Sektor Straßensanierung mögen mit Machbarkeitserwägungen zu begründen sein, führen aber zu der Besorgnis, dass wir hier in einen Instandhaltungsrückstand geraten könnten.
Ich darf abschließend signalisieren, dass die CDU-Fraktion der Haushaltssatzung 2023 und den Wirtschaftsplänen 2023 der Eigenbetriebe in der nun vorliegenden Form Zustimmung erteilen wird.
In verschiedenen Bereichen hat unser Haushalt seine Belastungsgrenze erreicht. Der Spagat zwischen einer verantwortungsvollen Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben und der Erhaltung unserer Infrastruktur einerseits und der Förderung und Sicherung von allem was unsere Gemeinde lebens- und liebenswert macht andererseits wird immer schwieriger.
Wir bedanken uns bei der Verwaltung, beim Bürgermeister und bei unserem Kämmerer Herrn Gula , für die ausgezeichnete Ausarbeitung des umfangreichen Zahlenwerks und die hilfreichen Erläuterungen sowie die ergänzenden Informationen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit