CDU-Gemeindeverband Iffezheim

Verabschiedung des Haushaltsplans 2022 und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Iffezheim

TOP 1.5 der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2022 Stellungnahme der der CDU-Fraktion (Bertold Leuchtner, Fraktionsvorsitzender, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

verehrte Kolleginnen und Kollegen im Ratsgremium,

Sehr geehrte Damen und Herren der anwesenden Bürgerschaft und der Öffentlichkeit.

 

Wir sind in der heutigen Gemeinderatssitzung aufgerufen den Haushaltsplan 2022 unserer Gemeinde mit einem ordentlichen Ergebnis von minus EUR 978.551 zu beschließen.

Dazu kommen noch die Wirtschaftspläne 2022 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit einem jeweils geplanten ausgeglichenen Betriebsergebnis  von Null.

Mit Rücksicht auf die gegebene Gesamtsituation um die Corona-Pandemie möchte ich mich in meiner Stellungnahme auch in diesem Jahr betont kurzfassen und auf das ganz Wesentliche und zusammengefasst konzentrieren.

In den zurückliegenden Jahren waren durchaus, schon mehrfach Jahre gegeben, in denen wir zum Teil auch deutlich negative Ergebnisse geplant hatten, in denen die guten wirtschaftlichen und konjunkturellen Rahmenbedingungen und eine sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel dann aber dazu führten, dass wir in der Endabrechnung bei der Feststellung der Haushalte doch deutlich positive Ergebnisse feststellen konnten.

Ein ähnlicher Effekt zeichnet sich auch wieder für das Jahr 2021 ab, das wir mit einem ordentlichen Ergebnis von minus TEUR 1.050 geplant hatten und für das die Verwaltung aktuell ein negatives Ergebnis von knapp unter minus TEUR 300 erwartet. Wir erwarten somit auch für das Jahr 2021 zwar wieder eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Planansatz, allerding mit dem Unterschied zum Vorjahr, dass wir eine schwarze Null nicht erreichen werden. Es ist zu befürchten, dass dieses auch in den Folgejahren erstmal nicht mehr zu erreichen sein wird.

Wenn wir uns die Haushaltsberatungen oder Beschlussfassungen bei den Gemeinden in unserer Region anschauen, dann sind wir insofern vielfach in „guter Gesellschaft“. Das wird uns im Gemeinderat und in der Verwaltung hoffentlich weder wirklich beruhigen noch davon abhalten für die Zukunft ausgeglichene Haushalte anzustreben und für dieses Ziel nach Lösungen zu suchen.

Der vorliegende Haushalt für das Jahr 2022 bestätigt unsere Befürchtungen aus dem vergangenen Jahr. Trotz der enthaltenen Ergebnisentlastung um einen negativen Sondereffekt des Jahres 2021 in der Größenordnung von TEUR 300 (Verlustübernahme Eigenbetrieb) landen wir in der Planung wieder bei einem Verlust von nahezu 1 Mio. EUR.

Die CDU-Fraktion hatte bereits in den vergangenen Jahren von der Verwaltung Strukturdaten zu ausgewählten Schlüsselpositionen des Haushalts für die Zeit ab Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts seit 2010 angefordert, welche die Verwaltung dankenswerter Weise jährlich fortschreibt. Diese Daten zeigen, dass wir strukturelle Kostensteigerungen haben, die auf Dauer kein kommunaler Haushalt ohne eine Verbesserung der Einnahmenseite ausgleichen kann.

Die wesentlichen Kostenpositionen in diesem Zusammenhang möchte ich zur Verdeutlichung hier nochmals nennen:

1. Steigende Personalkosten, nicht nur bedingt durch Tariferhöhungen, sondern auch durch bewusste Personalaufstockungen, die nach Überzeugung des Ratsgremiums aber erforderlich waren, damit unsere Verwaltung schlagkräftig und in die Lage versetzt bleibt, alle Aufgaben der Daseinsvorsorge für unsere Gemeinde mit der gebotenen Intensität und Zuverlässigkeit zu bewältigen.

 

2. Steigende Abschreibungen in Folge der getätigten immensen Investitionen in die vielfältige Infrastruktur unserer Gemeinde.

Seit 2010 sind die Abschreibungen im Kernhaushalt und den Eigenbetrieben in Summe um mehr als 1,7 Mio. EUR angestiegen. Diese Aufwandsteigerungen werden sich wegen der weiteren erforderlichen Investitionen fortsetzen. Allein im Jahr 2022 liegt eine weitere Steigerung von rund TEUR 100 vor.

 

3. Die Kosten der Gemeinde für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten in diesem Zeitraum sind von TEUR 493 auf TEUR 1.822 angestiegen. Das ist eine Steigerung um TEUR 1.329 oder rund 269%!

 

Hierzu gilt ohne Einschränkung:

Kostensteigerungen bei der Kinderbetreuung sind kein Mangel oder Umstand, den wir beklagen müssen. Wir alle freuen uns, wenn es durch höhere Geburtenraten oder auch durch den Zuzug junger Familien wieder mehr Kinder in Iffezheim gibt. Wir brauchen den Nachwuchs in unserer Gemeinde zum Beispiel ebenso zur Erhaltung unserer Schulstandorte oder, damit unsere Gemeinde auch in der Zukunft ein so reichhaltiges Vereinsleben erhalten kann.

 

Selbstverständlich ist es eine gemeinschaftliche Aufgabe unserer Gesellschaft die Vereinbarkeit von Familie mit Kindern und Beruf zu verbessern. Dafür ist die Bereitstellung von ausreichenden Kinderbetreuungsplätzen eben unverzichtbar.

 

Die Tatsache, dass die Kommunen auf diesen Mehr-Kosten, die von der seit August 2013 eingeführten Kindergartenplatzgarantie für die unter 3-jährigen Kinder wesentlich verursacht sind vom Bund und vom Land sitzen gelassen werden, bleibt ein Ärgernis.

 

Dieses Thema trifft, ganz offensichtlich, alle Kommunen. Deshalb haben wir dieses auch bereits mit Nachdruck an unsere Abgeordneten im Bundestag und im Landtag adressiert. Leider hat Corona in den vergangenen beiden Jahren sehr viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, so dass auch dieses Thema etwas aus dem Fokus geraten ist. Es ist aber weiterhin erforderlich, dass die „kommunale Familie“ hier den Druck auf die Politik massiv erhöht, um die die künftigen Haushalte vernünftig in den Griff zu bekommen.

 

Die Kenntnis dieser Ursachen hilft uns leider nicht weiter, wenn es darum geht einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu wollen. Für das Jahr 2022 bleibt es deshalb bei einem geplanten Verlust von knapp unter 1 Mio. EUR im ordentlichen Ergebnis.

Bei der Beurteilung dieses Ergebnisses ist zu berücksichtigen:

1. Dass die Verwaltung machbare Einsparungen bereits umgesetzt hat, soweit diese nicht durch bestehende Strukturen vorgegeben sind.

2. Dass der Haushaltsplan die vorsichtig angesetzten Steuerschätzungen des einschlägigen Haushaltserlasses berücksichtigt. Diese Schätzungen sind aktuell aus unterschiedlichen Gründen mit großer Unsicherheit behaftet was wohl keiner weiteren Erläuterung bedarf.

3. Dass die Verwaltung auch mit dem Ziel einer weitestmöglichen Konsolidierung des Haushalts Gebührensätze für die Bereiche:

- Frischwasser und Abwasser

- Bestattungswesen

- Kernzeitbetreuung

- Verwaltungsgebühren

neu kalkuliert und Gebührensätze verursachungsgerecht angepasst hat.

4. Dass die Verwaltung als weitere flankierende Maßnahme nochmals moderate Steuererhöhungen im Rahmen der Haushaltsberatung eingebracht hat, die entsprechend beschlossen wurden und eingearbeitet sind. Davon betroffen waren mit der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und der Hundesteuer alle Steuern welche die Gemeinde erhebt. Derartige Steuererhöhungen macht sich keiner leicht, der dafür Verantwortung übernimmt. Und doch sind Sie in der gegebenen Situation unumgänglich und waren deshalb auch von einem großen Konsens getragen.

 

Oberstes Prinzip und Ziel des neuen kommunale Haushaltsrechts ist die Generationengerechtigkeit. Deshalb wird von den Kommunen ein nachhaltiges Wirtschaften mit dem Ziel der Erhaltung der Ressourcen für nachfolgende Generationen gefordert.

Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss die Gemeinde die Abschreibungen und damit den Werteverzehr im gesamten Anlagevermögen verdienen und infolgedessen zumindest ein nachhaltig ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Wenn das gelingt, lässt sich, zumindest in Höhe der Abschreibungen, auch ein eventuell erforderlicher Kapitaldienst für eine notwendige Schuldenaufnahme darstellen.

Von alldem sind wir aktuell, trotz der Steuererhöhungen und Gebührenanpassungen noch deutlich entfernt.

Für die CDU-Fraktion ergeben sich dadurch folgende Konsequenzen:

1. Es ist weiter mit Nachdruck auf eine sparsame Ausgabenbewirtschaftung zu achten.

2. Wir hatten bereits im vergangenen Jahr gefordert, der Gemeinderat sollte sich im Rahmen einer Haushaltsstrukturberatung mit der weiteren Haushaltsentwicklung befassen. Ein eventuell weiterer Handlungsbedarf ist dabei zu analysieren, notwendige Priorisierungen sind zu beraten und zu definieren. Das hat nun leider im vergangenen Jahr auch in Folge Corona nicht stattgefunden.

Die Notwendigkeit für eine derartige Beratung besteht allerdings weiter. Wir gehen davon aus, dass diese Themen für die in 2022 geplante Klausurtagung aufgenommen werden.

Im Rahmen der letzten Haushaltsberatung in der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2022 hatten wir bereits auf einen, aus unserer Sicht, bestehenden Beratungsbedarf hin gewiesen den ich an dieser Stelle nochmals aufnehmen möchte.

Die jährlichen Einnahmen aus der Kiespacht erreichen mit erfreulichen TEUR 700 im Haushaltsplan 2022 eine Größenordnung, ohne die ein halbwegs erträgliches ordentliches Ergebnis gar nicht erreichbar wäre.

Aktuell „verbrauchen“ wir diese Einnahmen aus der Kiespacht zur Deckung der laufenden Ausgaben im Haushalt, wohl wissend, dass mit diesen Einnahmen ein Flächen- und Substanzverzehr einhergeht, der nicht umkehrbar sein wird.

Die CDU – Fraktion hält es für dringend erforderlich, dass wir uns gemeinsam Gedanken darüber machen, wie diese Einnahmen, wenigstens zum Teil, dafür verwendet werden können, Einnahmen in der Zukunft zu generieren. Wenn wir das haushaltsrechtliche Gebot der Generationengerechtigkeit ernstnehmen, müssen wir dafür sorgen, dass auch die nächste Generation Folgeeinnahmen erzielen kann.

Als mögliche Maßnahme schlagen wir deshalb vor, die Gemeinde möge aus den Kiespachteinnahmen ab dem Jahr 2022 einen gewissen Anteil, im Rahmen eines „Zukunftsfonds“ in regenerative Energien investieren.

Damit könnten Einnahmen in der Zukunft generiert werden und zugleich wäre damit eine Verbesserung der Co2-Neutralität der Gemeinde verbunden.

Wie schon gesagt, soll die Verwaltung dieses Thema zur Befassung bei der Klausurtagung in diesem Jahr umfassend aufbereiten und Umsetzungsmöglichkeiten prüfen.

Wie in den vergangenen Jahren sehen wir außerdem Defizite bei dem Projekt der naturnahen Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen zum Beispiel mit Blumenwiesen. Das Naturschutzgesetz des Landes fordert mindestens 20% der gemähten öffentlichen Grünflächen als ökologisch hochwertige Blühflächen zu pflegen. Hier ist noch viel Potenzial zum Sparen und zum Gestalten gleichermaßen. Aktuell leisten wir uns hier einen jährlichen Aufwand von rund TEUR 467, dazu kommen dann noch einige zigtausend EUR für die Pflege des sogenannten „Straßenbegleitgrüns“!

 

Dieser Haushalt umfasst weiterhin nicht nur die kommunalen Pflichtaufgaben einschließlich der umfassenden Daseinsversorge für unsere Bürger, sondern ungeschmälert auch eine Vielzahl von sogenannten Freiwilligkeitsleistungen mit nicht unerheblichen Kosten in monetärer Form und in Form von Sachzuwendungen. Die Gemeinde fördert hier die Jugend und die Senioren sowie das vielfältige und hochwertige Vereinsleben im Ort.

Das ist durchaus bemerkenswert, in Anbetracht der erläuterten Haushaltsdaten. Es entspricht aber auch dem Verständnis des Ratsgremiums zu der Frage was unseren Heimatort lebens- und liebenswert macht und was uns dies Wert sein sollte.

Der Haushaltsplan weist mit rund 3,9 Mio. EUR für das Jahr 2022 wieder ein etwas geringeres Investitionsvolumen aus. (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR und 2020 2,5 Mio. EUR)

Im Jahr 2022 sind hier insbesondere die restliche Sanierung des Oertbühlrings und dann das  Großprojekt Neubau Feuerwehrhaus mit DRK-Depot vorgesehen.

Die kontinuierliche Sanierung unserer Infrastruktur ist ein wesentlicher Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die deshalb nicht vernachlässigt werden darf. Wie bekannt stehen hier mittelfristig notwendige Kanalsanierungen aus der Eigenkontrollverordnung in erheblichem Umfang an, die derzeit mit mindestens ca. 2,5 Mio. EUR veranschlagt sind.

 

Die Verwaltung ist nun aufgefordert zum Vollzug des Haushaltsplanes 2022.

Eine sparsame Ausgabenbewirtschaftung, so wie das auch in den Haushaltsansätzen zum Ausdruck kommt und Gegenstand der Beratungen war, ist dabei unerlässlich.

 

Ich darf abschließend signalisieren, dass die CDU-Fraktion der Haushaltssatzung 2022 und den Wirtschaftsplänen 2022 der Eigenbetriebe in der nun vorliegenden Form Zustimmung erteilen wird.

In verschiedenen Bereichen hat unser Haushalt seine Belastungsgrenze erreicht. Der Spagat zwischen einer verantwortungsvollen Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben und der Erhaltung unserer Infrastruktur einerseits und der Förderung und Sicherung von allem was unsere Gemeinde lebens- und liebenswert macht andererseits wird immer schwieriger.

Wir bedanken uns bei der Verwaltung, beim Bürgermeister und bei unserem Kämmerer Herrn Sax , für die ausgezeichnete Ausarbeitung des umfangreichen Zahlenwerks und die hilfreichen Erläuterungen sowie die ergänzenden Informationen.

 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit