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12.07.2010, 17:43 Uhr | Übersicht | Drucken
Ferienjobs für Jugendliche bleiben anrechnungsfrei
Gute Nachricht von unserem Bundestagsabgeordneten Peter Götz

Künftig werden Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld nicht mehr gekürzt, wenn Kinder aus einer Familie mit Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug in den Ferien selbst ihr Taschengeld aufbessern wollen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr ausgeübt wird und der Verdienst unterhalb 1.200 Euro im Jahr liegt.

Bundestagsabgeordneter Peter Götz
 

Peter Götz: „ Junge Menschen werden so motiviert, Anschaffungen durch eigene Arbeitsleistung zu erwirtschaften, da sie mehr Geld in der Tasche haben. Schülerinnen und Schüler können sich so mit ihrem selbst hinzuverdienten Geld bestimmte Wünschefinanzieren, wie zum Beispiel ihren Führerschein oder einen Urlaub.“ Dies stärke das Selbstbewusstsein der Jugendlichen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem würden die Jugendlichen früh an die Arbeitswelt herangeführt, sammelten erste Praxiserfahrungen und sehen, dass sich Arbeit lohnt.

Bisher wurde das von Schülern verdiente Geld ab einem Betrag von 100 Euro als Einkommen auf die Arbeits- und Sozialgeldbezüge der Familie angerechnet. Dies führte einerseits zu weniger Leistungsbezügen in den Familien. Andererseits wurde die grundsätzliche Bereitschaft vieler Jugendlichen, durch Ferienjobs selbst etwas Geld zu verdienen, gebremst.

 




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